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IMPRESSUM

 

 

DR Customs

Inhaber: Dominik Rehder
Neuenbürger Weg 15
91093 Hessdorf
Phone: +49 (0) 9104 8243003
email: contact(at)drcustoms.de

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 257240744

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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Dominik Rehder (Anschrift s.o.)

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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

DR Customs – Dominik Rehder
Stand: 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Dominik Rehder, handelnd unter der Bezeichnung DR Customs, und seinen Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Diese AGB gelten sowohl für den Verkauf von vorgefertigten bzw. serienmäßig angebotenen Produkten als auch für die Herstellung individuell nach Kundenwunsch gefertigter Produkte und Sonderanfertigungen, insbesondere Custom-Drumsets, Snares und sonstiger individuell gefertigter Schlaginstrumente.

  3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

  4. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Die auf der Website, in sozialen Medien, Katalogen oder sonstigen Werbemitteln dargestellten Produkte, Preise, Ausführungen und Lieferzeiten stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

  2. Insbesondere bei individuell gefertigten Produkten werden Angebote auf Grundlage der vom Kunden gewünschten Ausführung erstellt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein konkretes Angebot ausdrücklich annimmt und DR Customs die Annahme bestätigt bzw. mit der Auftragsbearbeitung beginnt.

  3. Bei individuell gefertigten Produkten sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Angaben zu Größen, Anzahl der Trommeln, Materialien, Furnieren, Farben, Lackierungen, Hardware, Fellen und sonstigen Ausstattungsmerkmalen maßgeblich.

  4. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von DR Customs. Durch Änderungswünsche können sich der vereinbarte Preis sowie die voraussichtliche Lieferzeit entsprechend ändern.

  5. Ein Auftrag gilt erst dann als zur Produktion freigegeben, wenn die vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere der Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie gegebenenfalls die Freigabe von Design, Maßen oder sonstigen Ausführungsdetails, erfüllt sind.

§ 3 Individuelle Anfertigungen und Sonderanfertigungen

  1. Bei Custom-Produkten handelt es sich um individuell nach den Wünschen des Kunden gefertigte Einzelanfertigungen. Die Herstellung kann insbesondere auf Grundlage individueller Maße, Größen, Materialien, Furniere, Farben, Lackierungen, Oberflächen, Hardware-Konfigurationen und sonstiger Ausstattungswünsche erfolgen.

  2. Aufgrund der Verwendung von Naturmaterialien und handwerklicher Fertigung können insbesondere bei Holz, Furnieren, Maserungen, Farben und handgefertigten Oberflächen geringfügige Abweichungen von Abbildungen, Mustern, digitalen Darstellungen oder früher gefertigten Instrumenten auftreten. Solche material- und fertigungstypischen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und Funktion des Produkts eingehalten werden.

  3. Bei individuell gestalteten Oberflächen, beispielsweise Splatter-, Glitter-, Artwork-, Tolex- oder vergleichbaren Sonderanfertigungen, können handwerklich bedingte geringfügige Abweichungen in Ausführung und Optik auftreten. Maßgeblich ist die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Ausführung.

  4. Vom Kunden gewünschte Sonderausführungen werden nach Möglichkeit entsprechend der vereinbarten Beschreibung umgesetzt. Soweit ein bestimmtes Ergebnis aufgrund der Eigenschaften eines Materials oder der handwerklichen Fertigung nicht exakt reproduzierbar ist, wird der Kunde hierüber informiert, soweit dies vor Fertigstellung erkennbar ist.

§ 4 Vom Kunden bereitgestellte Materialien

  1. Stellt der Kunde eigene Materialien, insbesondere Holz, Furniere, Beschichtungsmaterialien oder sonstige Werkstoffe zur Verfügung, müssen diese für die vereinbarte Verarbeitung geeignet und in ausreichender Menge vorhanden sein.

  2. DR Customs ist berechtigt, vom Kunden bereitgestellte Materialien vor der Verarbeitung auf erkennbare Eignung zu prüfen.

  3. Für Eigenschaften, versteckte Mängel oder nicht erkennbare Vorschäden eines vom Kunden bereitgestellten Materials wird keine Verantwortung übernommen, soweit diese nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von DR Customs verursacht wurden.

  4. Erweist sich ein vom Kunden bereitgestelltes Material während der Bearbeitung als ungeeignet oder nicht ausreichend, kann dies zu zusätzlichen Kosten und einer Verlängerung der Lieferzeit führen. Eine Weiterverarbeitung erfolgt in diesem Fall nach Abstimmung mit dem Kunden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

  2. Die Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Versand- und gegebenenfalls weitere Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.

  3. Bei individuell gefertigten Produkten kann eine Anzahlung vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit der Anzahlung werden im jeweiligen Angebot bzw. in der Rechnung festgelegt.

  4. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beginnt die individuelle Fertigung nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben bzw. Freigaben des Kunden.

  5. Der verbleibende Restbetrag ist grundsätzlich vor Übergabe bzw. Versand des fertiggestellten Produkts fällig, sofern im Angebot keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

  6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von DR Customs.

  7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Lieferzeit und Produktionskapazität

Das würde ich bei dir besonders sorgfältig formulieren:

  1. Bei individuell gefertigten Produkten wird im Angebot eine voraussichtliche Liefer- bzw. Produktionszeitangegeben. Diese richtet sich unter anderem nach dem Umfang und der Komplexität des Auftrags, der Verfügbarkeit benötigter Materialien und Komponenten sowie der aktuellen Auslastung der Produktion.

  2. Die angegebene Lieferzeit stellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine voraussichtliche Zeitangabe und keinen garantierten Fertigstellungstermin dar.

  3. Die tatsächliche Produktionsdauer kann je nach Auslastung der Werkstatt und dem jeweiligen Projekt kürzer oder länger als ursprünglich prognostiziert sein. DR Customs bemüht sich, die angegebene Produktionszeit einzuhalten und den Kunden über wesentliche absehbare Verzögerungen zu informieren.

  4. Bei individuell gefertigten Produkten kann sich die Lieferzeit insbesondere durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, fehlende oder verspätete Freigaben, nicht rechtzeitig verfügbare Materialien oder Komponenten sowie durch von DR Customs nicht zu vertretende Lieferverzögerungen verlängern.

  5. Wird ein bestimmter Liefer- oder Fertigstellungstermin ausdrücklich und verbindlich vereinbart, gilt dieser nur, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet wurde.

  6. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von DR Customs liegen, bleiben vorbehalten. Hierzu können insbesondere erhebliche Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse gehören.

§ 7 Änderungen des Auftrags

  1. Nachträgliche Änderungen eines bereits bestätigten Auftrags sind nur nach vorheriger Abstimmung und Bestätigung durch DR Customs möglich.

  2. Änderungswünsche können zusätzliche Material-, Arbeits- oder Versandkosten verursachen. Diese werden dem Kunden vor Umsetzung der Änderung mitgeteilt, soweit die zusätzlichen Kosten zu diesem Zeitpunkt bestimmbar sind.

  3. Durch Änderungen kann sich die ursprünglich angegebene Produktions- bzw. Lieferzeit entsprechend verlängern.

  4. Eine Änderung ist erst verbindlich vereinbart, wenn der Kunde die daraus resultierenden Änderungen von Preis und/oder Ausführung bestätigt hat.

§ 8 Stornierung und Kündigung individueller Aufträge

Hier würde ich nicht versuchen, das gesetzliche Kündigungsrecht auszuhebeln, sondern sauber daran anknüpfen:

  1. Bei individuell gefertigten Produkten handelt es sich regelmäßig um speziell für den jeweiligen Kunden hergestellte Produkte. Das gesetzliche Widerrufsrecht kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.

  2. Das gesetzliche Recht des Kunden zur Kündigung eines Werkvertrags bleibt hiervon unberührt.

  3. Kündigt der Kunde einen Auftrag nach dessen verbindlicher Erteilung, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei werden insbesondere bereits erbrachte Leistungen, bereits beschaffte oder speziell für den Auftrag bestellte Materialien und Komponenten sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandene und nicht ersparte Aufwendungen berücksichtigt.

  4. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt und mit den Ansprüchen von DR Customs verrechnet. Ergibt die Abrechnung einen weiteren Zahlungsanspruch von DR Customs, ist dieser vom Kunden auszugleichen. Ergibt sich zugunsten des Kunden ein Guthaben, wird dieses erstattet.

  5. Bei einer Kündigung nach Produktionsbeginn kann das bereits individuell gefertigte oder für den Kunden bestimmte Material je nach Ausführungsstand möglicherweise nicht oder nur mit erheblichem Wertverlust anderweitig verwendet oder verkauft werden. Die daraus resultierenden gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

  6. Beide Vertragsparteien behalten das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Abnahme und Übergabe

  1. Nach Fertigstellung wird der Kunde über die Abholung bzw. Versandbereitschaft informiert.

  2. Bei persönlicher Abholung hat der Kunde die Möglichkeit, das fertiggestellte Produkt zu besichtigen und entgegenzunehmen.

  3. Erfolgt der Versand, wird das Produkt nach vollständigem Zahlungseingang an den vereinbarten Versanddienstleister übergeben.

  4. Bei individuell gefertigten Produkten kann die Übergabe bzw. der Versand erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises erfolgen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 10 Versand und Transportschäden

  1. Versandkosten werden entsprechend dem jeweiligen Angebot berechnet.

  2. Bei internationalen Lieferungen können Versandkosten aufgrund von Gewicht, Abmessungen, Zielland, Versanddienstleister sowie gegebenenfalls Zoll- oder Einfuhrbedingungen variieren.

  3. Bei individuell kalkulierten Versandkosten kann ein angemessener Kostenpuffer berücksichtigt werden. Sofern vor Versand eine abweichende tatsächliche Versandkostenhöhe zuverlässig ermittelt werden kann, kann eine entsprechende Anpassung vereinbart werden.

  4. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt auf erkennbare Transportschäden zu überprüfen und diese möglichst unverzüglich gegenüber dem Transportdienstleister sowie DR Customs anzuzeigen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von DR Customs.

  2. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 12 Mängel und Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung.

  2. Bei individuell gefertigten Produkten stellen geringfügige, material- oder handwerkstypische Abweichungen, die die vereinbarte Funktion und Beschaffenheit nicht beeinträchtigen, keinen Mangel dar.

  3. Dies gilt insbesondere für natürliche Unterschiede in Holzmaserung, Furnierbild und Farbwirkung sowie für geringfügige Abweichungen bei handgefertigten Oberflächen, soweit eine bestimmte Ausführung nicht ausdrücklich als exakt reproduzierbar vereinbart wurde.

  4. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei tatsächlichen Sachmängeln bleiben unberührt.

§ 13 Haftung

  1. DR Customs haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet DR Customs nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 14 Rechte an vom Kunden bereitgestellten Designs und Vorlagen

  1. Der Kunde versichert, dass von ihm bereitgestellte Logos, Grafiken, Bilder, Schriftzüge, Designs oder sonstige Vorlagen frei von Rechten Dritter verwendet werden dürfen.

  2. Der Kunde stellt DR Customs von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden bereitgestellten und von DR Customs auftragsgemäß verwendeten Vorlage geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

  3. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit vom Kunden bereitgestellter Inhalte obliegt grundsätzlich dem Kunden.

§ 15 Eigentum an Entwürfen und Abbildungen

  1. Von DR Customs erstellte individuelle Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen, Mockups, Fotografien und sonstige Gestaltungsvorschläge bleiben geistiges Eigentum von DR Customs, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung für die Herstellung durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von DR Customs nicht gestattet.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  3. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von DR Customs vereinbart.

§ 17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 2026

DR Customs 

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© 2026 DR Customs 

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